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• Vertragsgestaltung oder Vertragsüberprüfung;
z.B. Gesellschaftsverträge, Kooperationsverträge, AGB, Franchise
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laufende Beratung; z.B. in Fragen, die Mitarbeiter/innen betreffen, bei
Auseinandersetzungen
mit
Kunden und Lieferanten
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Durchsetzung von Forderungen, Einziehung von Außenständen
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Vertretung in Gerichtsverfahren, auch für Unternehmen, die über Rechtsabteilungen
verfügen und lediglich Prozessvertreter brauchen
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Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, in allen Phasen des
Verfahrens,
von der Prüfung bis zur Vollstreckung, vom Einspruch
bis zum finanzgerichtlichen Verfahren
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Nachfolgeberatung, insbesondere hinsichtlich Rechtsformen und
Steuern
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